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   VG Gelsenkirchen, 24.09.2014 - 5 K 4444/13   

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https://dejure.org/2014,31224
VG Gelsenkirchen, 24.09.2014 - 5 K 4444/13 (https://dejure.org/2014,31224)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 24.09.2014 - 5 K 4444/13 (https://dejure.org/2014,31224)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 24. September 2014 - 5 K 4444/13 (https://dejure.org/2014,31224)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2002 - 7 A 3185/01

    Rechtmäßigkeit einer Teilbaugenehmigung; Lärmbelästigungen und

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 24.09.2014 - 5 K 4444/13
    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urt. v. 21. Oktober 2002 - 7 A 3185/01 -, Beschl. v. 11. März 2003 - 7 B 240/03 - und v. 30. August 2013 - 7 B 252/13; VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 23. Dezember 2008 - 5 L 1404/08 -, jeweils zit. nach juris.

    vgl. OVG NRW, Urt. v. 21. Oktober 2002 - 7 A 3185/01 -, Beschl. v. 11. März 2003 - 7 B 240/03 -, Urt. v. 24. Januar 2008 - 7 A 270/07 -, Urt. v. 4. September 2008 - 10 A 1678/07-, jeweils zit. nach juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2003 - 7 B 240/03

    Anforderungen an die Substantiierung des Vorliegens einer Verletzung des

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 24.09.2014 - 5 K 4444/13
    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urt. v. 21. Oktober 2002 - 7 A 3185/01 -, Beschl. v. 11. März 2003 - 7 B 240/03 - und v. 30. August 2013 - 7 B 252/13; VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 23. Dezember 2008 - 5 L 1404/08 -, jeweils zit. nach juris.

    vgl. OVG NRW, Urt. v. 21. Oktober 2002 - 7 A 3185/01 -, Beschl. v. 11. März 2003 - 7 B 240/03 -, Urt. v. 24. Januar 2008 - 7 A 270/07 -, Urt. v. 4. September 2008 - 10 A 1678/07-, jeweils zit. nach juris.

  • VG Gelsenkirchen, 24.09.2014 - 5 K 3489/13

    Beschränkung der Prüfung eines planungsrechtlichen Vorbescheids auf

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 24.09.2014 - 5 K 4444/13
    Gleichzeitig mit der vorliegenden Klage haben auch die Eigentümer des an das Haus der Kläger angrenzenden Hausgrundstücks Nr. 16 (Flurstück 681) Klage gegen den Vorbescheid der Beklagten vom 16. Mai 2013 erhoben (5 K 3489/13).

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte einschließlich der Verfahren 5 K 2997/13 und 5 K 3489/13 sowie der von der Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.

  • VG Gelsenkirchen, 24.09.2014 - 5 K 679/14

    Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung im Hinblick auf die genehmigte Garage und

    Hiergegen hatten die Kläger (5 K 4444/13), die Eigentümer des Nachbargrundstücks Nr. 16 (5 K 3489/13) sowie die Eigentümer des Grundstücks J2.

    Sie beziehen sich zur Begründung auf ihre Begründung der Klage im Verfahren 5 K 4444/13, die sie noch vertiefen.

    Sie bezieht sich im Wesentlichen auf ihre Ausführungen im Verfahren 5 K 4444/13.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte einschließlich der Verfahren 5 K 2997/13, und 5 K 4444/13 sowie der von der Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.

    Soweit es um Vorschriften des Bauplanungsrechts geht, wird unabhängig von dem Umstand, dass insoweit trotz des vorliegenden Vorbescheides wegen der (geringfügigen) Änderungen des Bauvorhabens u. U. eine erneute Prüfung stattzufinden hat, zur Vermeidung von Wiederholungen auf das Urteil vom gleichen Tag im Verfahren 5 K 4444/13 Bezug genommen.

    Deshalb kann auch insoweit auf die Ausführungen im Verfahren 5 K 4444/13 verwiesen werden.

  • VG Gelsenkirchen, 24.09.2014 - 5 K 753/14

    Rechtmäßigkeit der Erteilung einer Baugenehmigung im Hinblick auf eine auf 9 m

    Hiergegen hatten die Kläger (5 K 4444/13), die Eigentümer des Nachbargrundstücks Nr. 16 (5 K 3489/13) sowie die Eigentümer des Grundstücks J2.

    Sie beziehen sich zur Begründung auf ihre Begründung der Klage im Verfahren 5 K 4444/13, die sie noch vertiefen.

    Sie bezieht sich im Wesentlichen auf ihre Ausführungen im Verfahren 5 K 4444/13.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte einschließlich der Verfahren 5 K 2997/13, 5 K 4444/13 und 5 K 679/13sowie der von der Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.

    Soweit es um Vorschriften des Bauplanungsrechts geht, wird unabhängig von dem Umstand, dass insoweit trotz des vorliegenden Vorbescheides wegen der (geringfügigen) Änderungen des Bauvorhabens u. U. eine erneute Prüfung stattzufinden hat, zur Vermeidung von Wiederholungen auf das Urteil vom gleichen Tag im Verfahren 5 K 4444/13 Bezug genommen.

    Deshalb kann auch insoweit auf die Ausführungen im Verfahren 5 K 4444/13 verwiesen werden.

  • VG Gelsenkirchen, 24.09.2014 - 5 K 3489/13

    Beschränkung der Prüfung eines planungsrechtlichen Vorbescheids auf

    Gleichzeitig mit der vorliegenden Klage haben auch die Eigentümer des an das Haus der Kläger angrenzenden Hausgrundstücks Nr. 18 (Flurstück 682) Klage gegen den Vorbescheid der Beklagten vom 16. Mai 2013 erhoben (5 K 4444/13).

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte einschließlich der Verfahren 5 K 2997/13 und 5 K 4444/13 sowie der von der Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.

  • VG Gelsenkirchen, 24.09.2014 - 5 K 714/14

    Rechtmäßigkeit der Erteilung einer Baugenehmigung im Hinblick auf die genehmigte

    Hiergegen hatten die Kläger (5 K 3489/13), die Eigentümer des Nachbargrundstücks Nr. 16 (5 K 4444/13) sowie die Eigentümer des Grundstücks J2.
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